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Die Diskussion um die Politische Reife
wahlmündig mit 18 ja, aber auch schon volljährig?
pp. 342-363
Résumé
Ende der sechziger Jahre, in der Zeit der Großen Koalition (1966–1969), setzte eine Diskussion ein, die für die Bestimmung der Jugendphase von erheblicher Bedeutung war. Es ging um die Neufestsetzung von juristischen Normen1) für den Übergang vom Status Jugendlicher zum Status Erwachsener. Am Ende dieser langen Diskussion sollte die wichtigste Veränderung in der juristischen Altersregelung seit der Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 stehen.
Détails de la publication
Publié dans:
Abels Heinz (1993) Jugend vor der Moderne: soziologische und psychologische Theorien des 20. Jahrhunderts. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 342-363
DOI: 10.1007/978-3-322-93645-5_22
Citation complète:
Abels Heinz, 1993, Die Diskussion um die Politische Reife: wahlmündig mit 18 ja, aber auch schon volljährig?. In H. Abels Jugend vor der Moderne (342-363). Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.