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Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie
pp. 10-26
Résumé
Von Rechtssoziologie kann man erst sprechen, seitdem es eine Soziologie gibt, also erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das ist nicht nur eine äußerliche Feststellung, eine gleichsam terminologische Selbstverständlichkeit. Vielmehr gibt die Soziologie dem wissenschaftlichen Interesse für Recht eine eigentümliche Prägung, die sich deutlich von allem unterscheidet, was in der alteuropäischen Tradition über das Verhältnis von Gesellschaft und Recht gedacht worden ist.
Détails de la publication
Publié dans:
Luhmann Niklas (1983) Rechtssoziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 10-26
DOI: 10.1007/978-3-322-95699-6_2
Citation complète:
Luhmann Niklas, 1983, Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie. In N. Luhmann Rechtssoziologie (10-26). Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.