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Einführung
pp. 1-9
Résumé
Alles menschliche Zusammenleben wird direkt oder indirekt durch Recht geprägt. Ähnlich wie Wissen ist Recht ein nicht wegzudenkender, alles durchdringender gesellschaftlicher Tatbestand. Kein Lebensbereich — weder die Familie noch die Religionsgemeinschaft, weder die wissenschaftliche Forschung noch die innerparteiliche Pflege politischer Einflußlinien — findet ohne Recht zu einer dauerhaften sozialen Ordnung. Immer steht soziales Zusammenleben schon unter normativen Regeln, die andere Möglichkeiten ausschließen und mit ausreichendem Erfolg verbindlich zu sein beanspruchen. Dabei mag der Grad rechtsatzmäßiger Formuliertheit und verhaltensbestimmender Effektivität von Bereich zu Bereich variieren, ein Mindestbestand an Rechtsorientierung ist überall unerläßlich.
Détails de la publication
Publié dans:
Luhmann Niklas (1983) Rechtssoziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 1-9
DOI: 10.1007/978-3-322-95699-6_1
Citation complète:
Luhmann Niklas, 1983, Einführung. In N. Luhmann Rechtssoziologie (1-9). Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.